Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Grüne Wärme wird belohnt!
Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Hier finden Sie alle wichtigen Fördergrundlagen.
Das GEG ist Grundlage für das BEG
Grundsätzlich müssen für einen Förderantrag die Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt sein. Darunter fällt die 65%-Regelung. Neue Heizungen müssen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Folgende Erfüllungsoptionen sind möglich:
- Solarthermie
- Biomasseheizung
- Wärmepumpe
- Brennstoffzellen
- Innovative Heizungen
- Hybridheizung
- Stromdirektheizung
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz erklärt
Das gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer im Neubau
Die 65%-Regelung betrifft Neubauten im Neubaugebieten mit sofortiger Wirkung. Neubauten in beispielsweise Baulücken sind erst ab 2026 davon betroffen.
Das gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer im Bestand
Es besteht keine Pflicht für einen Heizungstausch. Defekte Heizungen dürfen repariert werden, auch wenn es sich um eine Öl- oder Gasheizung handelt. Irreparable Heizungen können durch Übergangslösungen ausgetauscht werden. Diese Geräte sind ebenfalls nicht von der 65%-Regelung betroffen.
Förderung bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude enthält folgende Fördersätze und Boni:
- Die Grundförderung mit 30 % gilt für alle Eigentümer.
- Der Klima-Geschwindigkeitsbonus mit 20 % für selbstnutzende Eigentümer:innen bei Austausch einer alten, funktionierenden fossilen Heizung (ab 01.01.2029 und anschließend alle 2 Jahre wird der Bonus um 3 % verringert).
- Der Einkommensbonus mit 30 % für selbstnutzende Eigentümer:innen, deren zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro nicht überschreitet
- Der Effizienzbonus 5 % (Wärmepumpenbonus) für diejenigen, die sich eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie R290 (Propan) einbauen oder Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
- Dem Emissionsminderungszuschlag + 2.500 €, wenn die Feinstaubgrenze von 2,5 mg/m³ eingehalten wird und gilt unabhängig der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.
Für selbstgenutzte Gebäude gilt der Höchst-Fördersatz von 70 %, für nicht selbstgenutzten Wohngebäude von 30 %.
Die maximale Fördersumme errechnet sich aus den maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Nachfolgend finden Sie eine Aufgliederung, was das für die einzelnen Wärmeerzeuger in einem selbstgenutzten Haus bedeutet.
Weitere Fördermöglichkeiten
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
15 %
+ iSFP Bonus 5 %
- Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
- Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
- Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
- Der iSFP-Bonus greift bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
50%
- Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Förderung ist bei BAFA zu beantragen.
- Bei wassergeführten Heizungssystemen ist ein hydraulischer Abgleich Voraussetzung.
- Mit einem individuellen Sanierungsfachplan können die maximalen Investitionskosten von 30.000 € auf 60.000 € angehoben werden.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 €.
Fachplanung
50%
Bei Inanspruchnahme einer Fachplanung und Baubegleitung sind 50 % der hierfür anfallenden Kosten förderfähig. Jährlich maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 2.000 € pro Partei bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Insgesamt sind die Kosten auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid gedeckelt.
Steuerliche Absetzung
20%
Sanierungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Steuerbonus § 35c EStG von der Steuer abgesetzt werden. Für die 20 % Steuerermäßigung ist keine Antragstellung im Vorfeld nötig.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Schnappen Sie sich die Fördergelder – und erneuern Sie Ihre Heizung Schritt für Schritt:
Schritt 1
Holen Sie Ihren förderfähigen Fachhandwerkerauftrag ein. Entscheiden Sie zwischen der Zuschussförderung oder einer Kreditförderung. WICHTIG: Bei Antragsstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Installateur:innen oder Lieferant:innen unterschrieben sein!
Schritt 2
Der Auftrag kann direkt nach Erhalt einer Eingangsbestätigung erteilt werden. Dann haben Sie 36 Monate Zeit, Ihre Maßnahme umzusetzen.
Schritt 3
Nach der Inbetriebnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind alle Unterlagen einzureichen. Dazu gehören unter anderem der Verwendungsnachweis und die Schlussrechnung.
Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag bei der KfW für Einzelmaßnahmen erst ab dem 27.02.2024 erfolgen kann. Für den Zeitraum vom 01.01.2024 und dem 31.08.2024 kann übergangsweise bis zum 30.11.2024 eine Antragsstellung nach Einbau eingereicht werden.
Der Heizungstausch muss also nicht warten!
Außerdem gut zu wissen
Die Kreditförderung sowie die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen läuft ab 01.01.2024 wieder über die KfW. Das bedeutet: Wer für die Finanzierung des Heizungstauschvorhabens einen Kredit benötigt, kann einen KfW-Kredit bei der Hausbank beantragen oder von der Zuschussförderung profitieren. Für Antragssteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € können eine Zinsvergünstigung erhalten.
Alle Informationen zur Förderung von Neubau und Komplettsanierungen finden Sie auf der KfW-Website oder auf der BAFA-Website. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung für Einzelmaßnahmen über die KfW erfolgen muss. Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist weiterhin die BAFA zuständig.
Quelle : https://www.paradigma.de/foerdermittel/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/
[Paradigma Fachpartner]